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Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
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Informationen zur Barrierefreiheit

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Leichte Sprache

Herzlich willkommen!

Hier finden Sie Informationen in Leichter Sprache über das Immobilien-Portal der Bundes-Anstalt für Immobilien-Aufgaben und über den Aufbau dieser Internet-Seite.

Die Informationen in Leichter Sprache haben drei Teile:

  • direction arrow down1. Über das Immobilien-Portal
  • direction arrow down2. Aufbau der Internet-Seite
  • direction arrow down3. Erklärung zur Barriere-Freiheit

1. Über das Immobilien-Portal

Ein Angebot der BImA

Das Immobilien-Portal ist ein Angebot der Bundes-Anstalt für Immobilien-Aufgaben, kurz BImA.Die BImA ist eine der größten Eigentümerinnen von Gebäuden und Grundstücken in Deutschland. Die BImA besitzt auch Wälder in Deutschland.

Das sind zum Beispiel die Aufgaben der BImA:

  • Anmietung und Vermietung
  • Neubau
  • Verkauf

Die BImA gehört zum Bundes-Ministerium der Finanzen. Die Zentrale der BImA, also der Haupt-Standort ist in Bonn. Aber die BImA hat viele Standorte in ganz Deutschland, zum Beispiel in Berlin, Dortmund, Erfurt, München und Rostock. Ungefähr 7.000 Menschen arbeiten bei der BImA. Mehr über die Arbeit der BImA erfahren Sie auf der Haupt-Internet-Seite  www.bundesimmobilien.de. Dort gibt es auch Informationen in Leichter Sprache.

4 verschiedene Immobilien-Arten

Hier, im Immobilien-Portal der BImA, finden Sie alle Immobilien, die aktuell gekauft oder gemietet werden können.

Dabei gibt es diese 4 Immobilien-Arten:

  • Wohn-Immobilien
    Das sind Wohnungen und Häuser oder auch Grundstücke, die für den Neubau von Wohnungen geeignet sind.

  • Gewerbe-Immobilien
    Diese besonderen Immobilien sind nicht zum Wohnen. Das sind zum Beispiel Lager-Hallen oder ehemalige Kasernen, also Militär-Unterkünfte.

  • Land- und Forst-Immobilien
    Das sind landwirtschaftliche Flächen, zum Beispiel Äcker, Wiesen und Weiden, und forstwirtschaftliche Flächen, also Wälder.

  • Wohnungs-Fürsorge
    Das sind Wohnungen für Bundes-Beschäftigte, damit sie nah an Ihrem Dienstort wohnen können. Der Zugang ist passwort-geschützt.

Außerdem bietet die BImA Grundstücke an, die für die Erzeugung von erneuerbaren Energien geeignet sind, zum Beispiel für Solar-Anlagen oder Wind-Räder. So unterstützt die BImA die Energie Wende und den Umwelt-Schutz. Und die BImA säubert ehemalige Militär-Grundstücke. Dabei entfernt sie Gifte und manchmal auch Bomben.

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2. Aufbau der Internet-Seite

Ganz oben links ist immer das BImA-Logo:

Logo der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben: Unter dem Namen ist ein dunkelroter Strich. Links daneben ist ein dunkelgrünes Gebäude angedeutet.

Dort kommen Sie zur Internet-Seite bundesimmobilien.de.Sie verlassen dann das Immobilien-Portal.

Ganz oben rechts ist immer der Bereich „Barrierefreiheit“:

das Wort 'Barrierefreiheit' und rechts daneben eine Figur mit erhobenen Armen in einem Kreis

Der Bereich öffnet sich in einem neuen Tab.

Im Bereich „Barrierefreiheit“ gibt es diese Unter-Bereiche:

  • Leichte Sprache
    Dort finden Sie Informationen in Leichter Sprache. Hier lesen Sie grade.

  • Deutsche Gebärdensprache
    Dort finden Sie Videos in Deutscher Gebärden-Sprache über das Immobilien-Portal der BImA.

  • Erklärung zur Barrierefreiheit
    Dort geht es um die Zugänglichkeit des Immobilien-Portals für Menschen mit Behinderungen. Mehr zur Barriere-Freiheit erfahren Sie in Teil ‎‎‎3.

  • Kontakt zur Barrierefreiheit
    Dort finden Sie ein Kontakt-Formular für Probleme mit der Barriere-Freiheit.

Rechts daneben ist immer der Bereich „meine BImA“:

die Wörter 'meine BImA' und links daneben ein Kreis mit einem Querstrich

Dort kommen Sie zur Anmeldung beim Immobilien-Portal. Mit einem persönlichen Zugang können Sie zum Beispiel Such-Anfragen speichern. Neue Such-Ergebnisse bekommen Sie dann per E-Mail.

Unter den Bereichen „Barrierefreiheit“ und „meine BImA“ ist immer ein Link zur Start-Seite des Immobilien-Portals. Neben „Startseite“ steht „mein Immobilienportal“.

Um den Bereich anklicken zu können, melden  Sie sich bitte zuvor mit Ihren Zugangs-Daten an.

Such-Funktion

Auf der Start-Seite folgt dann die Such-Funktion:

Suchfunktion mit 6 verschiedenen Filtern

Für Ihre Immobilien-Suche gibt es diese Filter:

  1. Über das Eingabefeld Vermarktungsart können Sie wählen zwischen Mieten, Kaufen, Pachten oderbeliebig, also alles.

  2. Über das Eingabefeld Ort suchen können Sie eine Immobilie suchen. Sie können ein Bundesland,eine Stadt, einen Ort oder eine Postleitzahl eingeben.Während der Eingabe werden Ihnen Vorschläge angezeigt.Sie müssen einen der Vorschläge auswählen, damit die Suche funktioniert.

  3. Über das Eingabefeld Immobilientyp können Sie wählen zwischen Wohn-Immobilien, Gewerbe-Immobilien, Land- und Forst-Immobilien, Wohnungs-Fürsorge oder beliebig, also alle Immobilien-Arten.

  4. Über das Eingabefeld Preis bis können Sie den Preis in Euro
    angeben, den Sie höchstens bezahlen möchten.

  5. Über das Eingabefeld Fläche ab können Sie die Größe in Quadrat-Metern angeben, die Ihre Immobilie mindestens haben soll.

  6. Über das Eingabefeld Umkreis können Sie den Umkreis Ihrer Suche festlegen, also die höchste Entfernung zu dem Ort im Eingabefeld Ort suchen.

Mittelteil der Start-Seite

Unter der Such-Funktion sind die 4 Immobilien-Arten kurz erklärt:

4 Immobilien-Arten von links oben nach rechts unten: Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Land- & Forstimmobilien, Wohnungsfürsorge

Wenn Sie auf eine Immobilien-Art klicken, dann startet die deutschlandweite Suche.Es erscheint dann eine Übersicht mit allen Immobilien aus der gewählten Immobilien-Art.

Weiter unten auf der Start-Seite sind Fotos und Informationen zu aktuellen Immobilien der BImA.Die Auswahl der angezeigten Immobilien ist zufällig.

Fuß-Zeile der Internet-Seite

Ganz unten auf der Internet-Seite sind immer diese Bereiche:

  • Impressum
    Dort steht, wer für die Internet-Seite verantwortlich ist. Das ist die Bundes-Anstalt für Immobilien-Aufgaben.

  • Datenschutz
    Die Internet-Seite sammelt bestimmte Daten, zum Beispiel über Ihren Internet-Browser.Dort erfahren Sie, wie Ihre Daten verwendet werden.Ihren Internet-Browser.Dort erfahren Sie, wie Ihre Daten verwendet werden.

  • Kontakt
    Dort finden Sie die Kontakt-Daten von verschiedenen Abteilungen in der BImA. Es gibt auch ein Kontakt-Formular für Fragen.

Seiten-Ansicht ändern

Sie können die Ansicht der Seite vergrößern. Dafür drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „+“. Wenn Sie die Ansicht der Seite verkleinern möchten, dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „-“. Wenn Sie zur normalen Ansicht zurück möchten, dann drücken Sie gleichzeitig die Tasten „Strg“ und „0“.

Mobile Ansicht

In der mobilen Ansicht, zum Beispiel auf dem Smartphone, sieht die Internet-Seite ein bisschen anders aus.

Ganz oben rechts ist immer das Haupt-Menü:

Hauptmenü mobil: drei übereinanderliegende Querstriche

Dort finden Sie den Link zur Start-Seite und die Bereiche „Barrierefreiheit“ , „mein Immobilienportal“ und „meine BImA“.

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Erklärung zur Barriere-Freiheit

Diese Erklärung gilt für die unter https://immobilienportal.bundesimmobilien.de veröffentlichte Website der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist bemüht, ihre Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer von der Deutschen Telekom MMS GmbH zuletzt am 10.03.2025 vorgenommenen Konformitätsbewertung gemäß BITV 2.0:2019 (bzw. EU-Richtlinie 2016/2102). Diese Überprüfung wird in regelmäßigen Abständen wiederholt.

Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen wegen der unten aufgeführten Unvereinbarkeiten nur teilweise vereinbar.

Folgende Seiten wurden gemäß den Kriterien der EN 301 549 v.3.2.1 geprüft:

  • Startseite
    https://immobilienportal.bundesimmobilien.de

  • Barrierefreiheit
    https://immobilienportal-barrierefreiheit.bundesimmobilien.de/informationen-zur-barrierefreiheit

  • Barrierefreiheit
    https://immobilienportal-barrierefreiheit.bundesimmobilien.de/informationen-zur-barrierefreiheit

  • Suchresultate, Übersicht z.B.
    https://immobilienportal.bundesimmobilien.de/results?region=national&search=Bundesweit

  • verschiedene Immobilien-Detailseiten, die auf der Startseite verlinkt oder mit der Suchfunktion zu finden sind

Prüfung von Nicht-Web-Dokumenten

  • PDF Antrag für Wohnungsbewerber – Wohnungsfürsorge des Bundes

  • PDF Exposé

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

Einige Teilbereiche, die nicht vereinbar mit der BITV 2.0:2019 und nicht konform mit der EN 301 549 V3.2.1 sind:

  • Nicht alle Inhalte sind nach Kontrastanpassung korrekt wahrnehmbar. Nutzer haben verschiedene Möglichkeiten den Kontrast anzupassen oder die Farben zu invertieren, zum Beispiel durch Browser-Erweiterungen oder Einstellungen im jeweiligen Betriebssystem. Eine Kontrastanpassung für alle Elemente umzusetzen ist nicht in jedem Fall möglich.

  • Bei der Ausgabe von PDF-Inhalten (z.B. Exposé-Dokumente) durch Screenreader kann es vereinzelt softwarebedingt zu unterschiedlichen Ausgaben kommen.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 15. Februar 2024 erstellt und am 15. April 2025 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Über folgenden Kontakt können Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über Inhalte einholen, die von den gesetzlichen Bestimmungen ausgeschlossen sind.

Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Ellerstraße 56
53119 Bonn

Tel. 0228/37787-0
E-Mail: digitalebarrierefreiheit@bundesimmobilien.de

Schlichtungsverfahren

Beim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen.

Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie brauchen auch keinen Rechtsbeistand.

Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen.

Sie erreichen die Schlichtungsstelle unter folgender Adresse:

Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz
bei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von
Menschen mit Behinderungen
Mauerstraße 53
10117 Berlin

Telefon: 030 18 527 2805
E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de
Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de

Kontakt zur Barrierefreiheit

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